Ersatzschulen in NRW


Wir sind damit vertraut,


1. die laufenden Geschäftsvorfälle einer

    Ersatzschule zu verbuchen


2. die Löhne und Gehälter der 

    Lehrkräfte, ob als

    Planstelleninhaber/in oder im

    Angestelltenverhältnis nach (TV-L)

    nach den

a) Besoldungstabellen für Beamtinnen

    und Beamte

b) Entgelttabellen für Tarifbeschäftigte

    (TV-L)


zu berechnen sowie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zu melden.


Wir kooperieren mit der Rechtsanwaltskanzlei


Schäfer & Berkels

  Rechtsanwälte


www.schaefer-berkels.de