
Ersatzschulen in NRW
Wir sind damit vertraut,
1. die laufenden Geschäftsvorfälle einer
Ersatzschule zu verbuchen
2. die Löhne und Gehälter der
Lehrkräfte, ob als
Planstelleninhaber/in oder im
Angestelltenverhältnis nach (TV-L)
nach den
a) Besoldungstabellen für Beamtinnen
b) Entgelttabellen für Tarifbeschäftigte
(TV-L)
zu berechnen sowie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zu melden.
Wir kooperieren mit der Rechtsanwaltskanzlei
Schäfer & Berkels
Rechtsanwälte
www.schaefer-berkels.de